
Die Zuschlagskalkulation ist die Methode, mit der Sie Gemeinkosten den entsprechenden Objekten zuordnen, indem Sie einen prozentualen oder mengenbasierten Festbetrag auf eine bestimmte Kostenbasis anwenden. Grundlage für die Gemeinkostenbezuschlagung sind die Primärkostenarten, die direkt auf den Auftrag gebucht wurden. In der Fertigungsindustrie sind dies in der Regel die Personal- und Materialkosten.
Sie können sowohl Plan- als auch Istkosten bezuschlagen oder auf der Basis von Obligodaten.
Zu Test- und Prognosezwecken können Sie die Berechnung auch simulieren. In diesem Fall werden die Daten nicht auf der Datenbank fortgeschrieben. Die Ergebnisse der Berechnung werden als Statistik angezeigt, und etwaige Fehler werden in einem Fehlerprotokoll aufgezeichnet. Sie können sowohl die Statistik als auch das Fehlerprotokoll ausdrucken.
Die Regeln für die Bezuschlagung werden im Gemeinkostenkalkulationsschema zusammengefasst.

Das Zuschlagsschema fasst drei zentrale Elemente zusammen, die bestimmen, wie Gemeinkosten berechnet werden.
Die Berechnungsbasis gibt die Kostenartenbasis an, auf die bezuschlagt wird, z.B. die Materialkostenarten. Sie können die Basis weiter einschränken, indem Sie die Herkunft der Kostenarten identifizieren. Das Herkunftsfeld unterteilt die Kostenart nach Material.
Mit dem Gemeinkostenbetrag können Sie den anzuwendenden Gemeinkostenzuschlagsbetrag wie folgt definieren:
Beim Ansatz für prozentuale Zuschläge identifizieren Sie Basiskostenarten. Auf die auf diese Kostenarten gebuchten Kosten wird ein Prozentsatz angewendet. Die berechneten Kosten werden als Gemeinkosten hinzugefügt.
Im mengenbezogenen Gemeinkostenansatz geben Sie den Betrag der Gemeinkosten an, der pro Mengeneinheit angewendet werden soll, die auf die Berechnungsbasis-Kostenarten gebucht werden. In diesem Fall müssen Mengeneinheiten im internen Rechnungswesen erfasst werden.
Die Abhängigkeit ermöglicht die Unterscheidung von Gemeinkostenzuschlägen oder -beträgen nach Werk, Buchungskreis, Profitcenter, verantwortlicher Kostenstelle, Auftragsart oder anderen Kriterien.
Die Zuschlagsart bestimmt, ob die Zuschlagsberechnung für Ist-, Plan- oder Obligodaten erfolgt.
Der Entlastungsschlüssel legt fest, welches Objekt (Kostenstelle oder Innenauftrag) entlastet wird, um die Belastung Ihres Gemeinkostenauftrags zu verrechnen. Außerdem legen Sie fest, mit welcher Kostenart die Gemeinkosten gebucht werden sollen.

Gemeinkostenaufträge können Empfänger von Kostenstellen-Leistungsverrechnungen sein. Bei einer Leistungsverrechnung wird die Leistungsmenge im Vorgang erfasst und mit dem Plantarif oder einem manuellen Isttarif bewertet.
Mit der Nachbewertung können Sie Leistungsverrechnungen basierend auf einer automatisch generierten Isttarifermittlung nachbewerten. Im Gegensatz zur Kostenstellenrechnung läuft diese in einer separaten Transaktion ab.
Mit der Prozesskostenrechnung (CO-OM-ABC) können Sie Kosten aus Geschäftsprozessen auf Gemeinkostenaufträge verrechnen. Die Verrechnung wird durch ein in der Prozesskostenrechnung entwickeltes Prozessschema definiert.

Primärbuchungen (z.B. Telefonkosten) werden auf einer Verrechnungskostenstelle oder einem Auftrag gesammelt, um die Anzahl der Buchungen in der Finanzbuchhaltung zu minimieren. Diese Kosten werden beim Periodenabschluss nach einem frei definierbaren Schlüssel auf die entsprechenden Objekte des internen Rechnungswesens (z.B. Innenauftrag) verrechnet.
Periodische Verrechnungen können beliebig oft storniert und wiederholt werden.