Aufwände und Gebühren definieren

Objective

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Aufwände und Gebühren pro Mahnstufe

Carla bespricht mit Stefanos die Aufwendungen und Gebühren pro Mahnstufe. Carla merkt sich die Einstellungen und gibt sie in das System ein.

Beginnen wir mit einem Screenshot, der ein Beispiel für Mahngebühren zeigt.

Pflegen und konfigurieren Sie Mahnverfahrensgebühren, indem Sie Gebühren auf verschiedenen Mahnstufen basierend auf den fälligen Beträgen angeben. Auf diesem Bild können Sie Beträge, Gebühren und Prozentsätze für jede Ebene festlegen, um den Mahnprozess zu optimieren.

Für jedes Mahnverfahren definieren Sie Mahngebühren, die von der Mahnstufe abhängen. Für Mahngebühren gelten folgende Merkmale:

  • Sie können für jede Währung Mahngebühren definieren.
  • Mahngebühren sind von der Mahnstufe abhängig.
  • Sie können Textverarbeitungsfunktionen verwenden, um diese Gebühren auf den Mahnformularen zu drucken.
  • Mahngebühren können entweder ein fester Betrag oder ein Prozentsatz des gemahnten Betrags sein.
  • Sie können einen Mindestbetrag für die Mahngebühren festsetzen.

Mahngebühren werden nicht in die Sollstellung übernommen.

Die Gebühr wird aus der Summe aller in einem Mahnlauf zu mahnenden Posten ermittelt.

Beispiel:

Der Kunde hat in einem Mahnlauf die höchste Mahnstufe 2: Alle Posten werden über alle Mahnstufen summiert. Dann gilt die Gebühr, die für Mahnstufe 2 definiert wurde.

Das Mahnprogramm ermittelt die Mahngebühren währungsabhängig. Wenn Sie auf ein Konto mit unterschiedlichen Währungen gebucht haben, ermittelt das Programm den mahnbaren Betrag und die Gebühren in Hauswährung. Wenn alle offenen Posten eines Kontos mit derselben Währung gebucht wurden, verwendet das Programm diese Währung. Dies kann die Hauswährung oder eine Fremdwährung sein.

Die Gebühren müssen in den vom Mahnprogramm ermittelten Währungen definiert werden. Andernfalls werden im Mahnbrief keine Gebühren gedruckt.

Sie können die Mahngebühren auch in Abhängigkeit von den Mahnbeträgen skalieren.

Hinweis

Für unser Beispiel weiß Clara, dass Mahngebühren erst ab Mahnstufe 3 in das Mahnschreiben gedruckt werden sollen:

Auf dieser Ebene legt sie fest, dass für einen Mahnbetrag von 100 EUR eine feste Mahngebühr von 5 EUR berechnet wird. Für Mahnbeträge über 1000 EUR wird eine Gebühr von 0,3 % des gemahnten Betrags als Mahngebühr berechnet.

Festlegen von Kosten und Gebühren

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