Einige Felder werden durch Kopieren des Mahnverfahrens automatisch gefüllt. Carla muss sicherstellen, dass die Felder gemäß unseren Anforderungen korrekt gefüllt werden. Sie bespricht die Einstellungsmöglichkeiten mit ihrem Kollegen Stefanos. Carla merkt sich die Einstellungen und trägt sie später in das Mahnverfahren 1003 ein.
Stefanos erläutert, wann die Konten im Mahnlauf berücksichtigt werden.
Der erste Schritt im Mahnlauf ist die Kontenauswahl. Das Programm prüft alle Konten anhand der bei der Erfassung eingegebenen Parameterkriterien. Damit die Konten im Mahnlauf berücksichtigt werden, müssen sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ein Mahnverfahren wird in die Stammdaten eingetragen.
- Das Datum des letzten Mahnlaufs für das Konto liegt vor dem Datum, das durch das Mahnintervall festgelegt ist. Wenn die Konten diese Kriterien erfüllen, werden sie vom System im Mahnlauf berücksichtigt. Andernfalls werden sie vom System ignoriert.
Mahnabstand in Tagen
Für jedes Mahnverfahren legen Sie den Mahnabstand und damit die Häufigkeit der Mahnungen fest. Dies ist die Mindestanzahl von Tagen, die nach einem Mahnlauf verstreichen müssen, bevor ein Konto erneut angemahnt werden kann. Geben Sie das Mahnintervall in Tagen ein, nach dem die zugeordneten Konten erneut gemahnt werden können.

Das Mahnprogramm speichert das Datum des letzten Mahnlaufs im Geschäftspartnerstammsatz des Debitors in den Buchungskreisdaten auf der Registerkarte Mahndaten.
Für jeden Mahnlauf prüft das System, ob das Datum Lauf am in der App Mahnungen anlegen mindestens diese Anzahl von Tagen nach dem Datum des letzten Mahnlaufs liegt. Wenn das erforderliche Mahnintervall nicht überschritten ist, wird das Konto nicht gemahnt, auch wenn das Konto überfällige Posten enthält oder sich die Mahnstufe geändert hat.
Der letzte Mahnlauf kann sowohl im Stammsatz als auch im Einzelposten gelöscht werden.
Das Datum Lauf am muss nicht das Datum sein, an dem das System das Programm ausführt.
Hinweis
In unserem Beispiel muss Carla ein Mahnintervall von sieben Tagen festlegen.