Mit der Kostenträgergenehmigung können Sie einen spezialisierten, detaillierteren Workflow-Schritt für buchhaltungsbezogene Daten erstellen.
Die Verwendung der Kostenobjektgenehmigungsfunktion bietet folgende Hauptvorteile:
- Budgeteigentum: Der Genehmigungsprozess zielt auf das betroffene Budget ab. Beispielsweise kann jede betroffene Kostenstelle den gesamten Bericht prüfen und den Anteil, der ihrem Budget zugeordnet ist, genehmigen, teilweise genehmigen oder ablehnen.
- Parallelverarbeitung: Alle betroffenen Kostenstellen prüfen die Spesenabrechnung gleichzeitig, was viel Zeit spart und eine schnellere Mitarbeitererstattung ermöglicht.
Wenn ein Genehmigender Änderungen vornimmt, geht die Spesenabrechnung wieder in den Genehmigungsprozess über. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Genehmiger alle Aktualisierungen überprüfen können, um Kontrolle, Compliance und Sichtbarkeit für jede betroffene Kostenstelle bereitzustellen.
Stufen, Limits und direkte Genehmigungen
Ein Kostenobjekt-Genehmigungsschritt kann auf Folgendem basieren:
- Stufe: Diese Art der Genehmigung wird durch die sequenzielle Position jedes Genehmigers im Genehmigungsprozess definiert. Der Kostenträger geht von einer Ebene zur nächsten, bis zum Ende des Prozesses. Sie wechselt beispielsweise von einem Junior-Manager zu einem leitenden Angestellten zum Finanzvorstand des Unternehmens.
- Limit: Diese Art der Genehmigung basiert auf dem Betrag, den ein Genehmiger genehmigen darf (auch als Unterzeichnungsbefugnis bezeichnet). Der Kostenträger beginnt mit dem ersten Genehmiger und wechselt von einer Ebene zur nächsten. Sie stoppt, wenn sie einen Genehmiger erreicht, der ein Genehmigungslimit hat, das dem Kostenobjektbetrag entspricht oder diesen übersteigt. Beachten Sie, dass für den Genehmiger ein Limit definiert werden muss, damit er diese Funktion verwenden kann.
- Direkte Kostenobjektgenehmigung: Hierbei handelt es sich um eine zweite Limitoption. Wenn Sie diese Option verwenden, beginnt das Kostenobjekt möglicherweise nicht beim ersten Genehmiger und geht nicht zum Ende. Stattdessen geht es direkt an den Genehmigenden mit dem richtigen Genehmigungslimit. Das heißt, der erste und einzige Stopp des Kostenträgers liegt bei dem Genehmiger, der das richtige Limit hat.



