Wenn ein Unternehmen über ein Projekt verfügt, das externes Fachwissen erfordert, verwendet es sogenannte Leistungsbeschreibungen oder Leistungsbeschreibungen, um den Projektumfang, den Zeitplan, die Leistungen und die Kosten für die für den Abschluss des Projekts erforderlichen Services zu definieren. Leistungsbeschreibungen stellen sicher, dass Zahlungen nach Abschluss bestimmter Projektmeilensteine erfolgen, z. B. wenn Produkte geliefert werden, und können externe Leistungsbeschreibungs-Mitarbeiter über verschiedene Rollen und Aufgaben innerhalb des Projekts hinweg einschließen.
Es gibt drei Arbeitsabläufe zum Definieren eines Projekts mithilfe einer Leistungsbeschreibung:
- Vom Auftraggeber definiert, wobei der Auftraggeber die Kontrolle über die Details der Leistungsbeschreibungsvereinbarung behält. Anschließend ist eine Lieferantenantwort erforderlich, die auf Eigenschaften (Meilensteine und Leistungen) und/oder auf Leistungsbeschreibungs-Mitarbeiterrollen basiert, die zum Abschließen des Projekts erforderlich sind. Eingaben, die während der Lieferantenantwort bereitgestellt werden, werden vom Käufer geprüft und entweder genehmigt oder abgelehnt.
- Vom Lieferanten definiert, in dem der Auftraggeber die Hülle einer Leistungsbeschreibung an den Lieferanten übermittelt und der Lieferant dafür verantwortlich ist, die Eigenschaftsposten und andere Details hinzuzufügen, bevor er sie zur Prüfung zurück an den Auftraggeber übermittelt. Wenn der Auftraggeber genehmigt, wird die Leistungsbeschreibung intern für alle weiteren erforderlichen Genehmigungen weitergeleitet.
- Zusammenarbeit, die alle an der Leistungsbeschreibung vorgenommenen Änderungen verfolgt und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Lieferant beim gemeinsamen Erstellen und Definieren der Leistungsbeschreibungsdetails ermöglicht. Wenn ein Käufer das Dokument an den Lieferanten sendet, kann der Lieferant in diesen Situationen Änderungen vornehmen und es zur Überprüfung an den Käufer zurücksenden. Der Prozess wird wiederholt und fortgesetzt, bis beide Parteien den endgültigen Bedingungen zustimmen.

